Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unternehmensberatung Wilmes GmbH

Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Rechtsbeziehungen zwischen der Unternehmensberatung Wilmes GmbH (UB) und ihren Auftraggebern/ Kunden gestalten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der UB schriftlich bestätigt werden. Diese AGB der UB gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, ohne dass sie bei jedem weiteren Vertragsschluss erneut vereinbart werden. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird von vornherein durch die UB widersprochen.

§ 1 Art des Beratungsvertrages, Umfang und Geltungsbereich
Die von der UB abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten; d. h. der Berater erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung, insbesondere in den Bereichen Strategische Planung, Controlling, Sanierung und Existenzgründung.
Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der UB grundsätzlich weder zugesagt noch erbracht.
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der UB und dem Kunden aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Beratungsvertrages. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Schriftlichkeit der Aufträge und sein Inhalt
Die Beratungstätigkeit erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage schriftlich erteilter Aufträge. Diese müssen neben der Aufgabenstellung und Definition des Leistungsumfangs, die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten enthalten. Die Darstellung unserer Dienste im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
Wir werden den Zugang der Bestellung dem Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme dar.

§ 3 Ausführung der Beratungstätigkeit
Die UB führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Bewertungen, Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, mündliche Auskünfte gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.

§ 4 Honoraranspruch
1. Die UB hat als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
2. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber/ Kunden verhindert (z.B. wegen Kündigung), so hat die UB gleichwohl Anspruch auf das vereinbarte Honorar.
3. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der UB einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind.
4. Die UB kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen.
Die Beanstandung der Arbeiten der UB
berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
5. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Kunden mit der UB.

§ 5 Unrichtigkeit und Fehler
1.    Die UB ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Fehler an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die UB unverzüglich nach Kenntnis der Unrichtigkeit / Fehler hierüber zu informieren.
2.    Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten und Fehlern, sofern diese von der UB zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) der UB.  

§ 6 Haftung
Die UB und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch hinzugezogene Kollegen (siehe auch § 9).
Hinweis: Aufgrund des Auftragsumfanges (u.a. § 1 dieser AGB) bereitet die UB lediglich die unternehmerische Entscheidung über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die Entscheidung liegt allein beim Auftraggeber/ Kunden, so dass die UB nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen haftet.

§ 7 Urheberrecht
1.    Die UB behält an der gelieferten Leistung das Urheberrecht. Die erstellten Beratungsleistungen sind geistiges Eigentum der UB, so dass das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers gilt und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt. Publikationen zum Ergebnis der Arbeiten bzw. zu Teilergebnissen sind stets nur gemeinsam vorzunehmen.
2.    Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der UB, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art der UB an Dritte deren schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der UB dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
3.    Die Verwendung beruflicher Äußerungen der UB zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die UB zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht
Die UB ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden und die gegenwärtige und zukünftige geschäftliche Interessen ihrer Auftraggeber betreffen, Stillschweigen zu bewahren und sie weder für sich selbst noch für Dritte kommerziell zu verwerten. Schriftliche Äußerungen jeder Art beider Partner sind vom jeweils anderen nur mit Einverständnis weiter zu verwenden. Die Pflicht der Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.

§ 9 Zusatzberater
Die UB ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren zwischen Auftraggeber und den spezialisierten Kollegen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Auftraggeber. Im letzten Fall übernimmt die UB auch keine Haftung für Arbeiten der o. g. Personen.

§ 10 Informationsweitergabe
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen vorzulegen, nötigenfalls auch unaufgefordert. Der Auftraggeber stellt bei Bedarf der UB Räumlichkeiten für die Auftragserfüllung kostenlos zur Verfügung, ebenso stehen seine Mitarbeiter für Fachdiskussionen zur Verfügung. Es wird eine Kontaktperson benannt.

§ 11 Terminabsage
Sagt der Auftraggeber vereinbarte Gesprächstermine vier Wochentage vorher oder kurzfristiger ab, so hat die UB Anspruch auf 65 % des Honorars für die ausgefallene Zeit.

§ 12 Benutzung von Telekommunikationsanlagen und neue Medien
Stellungnahmen gelten als nicht schriftlich, wenn sie auf elektronischem Wege, insbesondere durch Email, übertragen wurden. Aufgrund nicht auszuschließender Fehler bei der elektronischen Übertragung, haftet die UB nicht für dadurch aufgetretene Schäden. Die Risikosphäre bei elektronischer Übertragung (Internet/E-Mail) liegt beim Auftraggeber, insbesondere muss diesem klar sein, dass die Internetnutzung die Geheimhaltung nicht sichert. Die Benutzung von Telekommunikationsgeräten (Telefon/Fax/Anrufbeantworter) kann eine sichere Übertragung von Informationen an die UB nicht sicherstellen. Daher gelten solche Dokumente erst als zugegangen, wenn sie schriftlich eingegangen sind. Wichtige und kritische Informationen und Mitteilungen müssen daher auf dem Postweg der UB zugesandt werden.

§ 13 Kündigung
1.    Aufträge können jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen jedoch mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund oder fristgemäß, so hat die UB Anspruch auf den bis dahin angefallenen Teil der Vergütung. Kündigt die UB aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält sie den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung, ohne dass eine Gegenrechnung der freigesetzten Arbeitskraft erfolgt.
2.    Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die UB zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

§ 14 Rechtsanwendung und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort ist der Sitz der UB.

§ 15 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der AGB im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift soll eine angemessene Regelung treten/ gelten, die rechtlich wirksam ist und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten.

§ 16 Geltung der AGB
Diese AGB gelten für diesen und bis auf Widerruf alle folgenden Aufträge.

Quelle: http://www.e-recht24.de/